
Gleitschirm-Flugschule
Glarnerland
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Gleitschirm-Ausbildung
Versicherung
Allfällige Gleitschirmunfälle (Nichtbetriebsunfälle) werden z.B. durch die SUVA gedeckt. Die Versicherung ist aber in jedem Fall Sache des Kursteilnehmers. Kläre vor der Ausbildung ab, ob deine Unfallversicherung einen eventuellen Gleitschirmunfall abdeckt.
Ab Stufe 2 ist eine Hängegleiter-Haftpflichtversicherung obligatorisch. Sie kann beim SHV (Schweizerischer Hängegleiterverband) abgeschlossen werden.

